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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Spielsucht - Entmündigung?



rotundgut
26.03.2005, 16:15
Meine Tochter ist mit einem Mazedonier verheiratet, sie haben gemeinsam zwei Kinder. Der Mann ist schon seit einiger Zeit schwer spielsüchtig. Der Familie bleibt kaum das Nötigste zum Leben - meine Tochter hat nicht mal genug Geld, um zum Friseur oder Arzt (Praxisgebühr) zu gehen. Leider ist er auch extrem gewalttätig und schlägt meine Tochter, wenn sie zum Beispiel nach Auszahlung seines (Hilfsarbeiter)Lohns das Geld sofort vom Konto abhebt, um es in Sicherheit zu bringen. Er widersetzt sich natürlich jeglichen Versuchen, ihn zu einer Therapie zu überreden.
Sie würde sich gern scheiden lassen, fürchtet aber Gewalt von seiner Seite oder der Seite seiner Familie gegenüber uns oder ihren Kindern.
Weiß jemand, ob es möglich ist, so jemanden entmündigen zu lassen - heute heißt das ja wohl, von Amts wegen einen Betreuer bestellen zu lassen?

Kary
26.03.2005, 19:26
Hallo "Rotundgut",

leider weiß ich keine Antwort auf Deine Frage, aber es wäre sicher sinnvoll einen Anwalt einzuschalten, denn diese Situation ist ja für alle unhaltbar. Selbst wenn dies möglich wäre mit der Entmündigung, so würde sich die Aggression Deines Schwiegersohnes doch dadurch ebenso entladen, wie wenn sich Deine Tochter scheiden ließe, oder?

Ist er selbst denn davon überzeugt ein Problem zu haben und bereit Hilfe anzunehmen? Hört sich nicht so an.
Wenn er Gewalt ausübt, wird letztlich wahrscheinlich nur eine Anzeige helfen und zusehen, dass Deine Tochter dort so schnell wie möglich weg kommt, bevor noch schlimmeres passiert.

Tut mir total leid, dass ich Dir nicht mehr helfen kann, denn ich kann mir vorstellen wie schlimm diese Situation für Euch alle ist.

Viel Kraft und einen guten Anwalt,
wünscht Euch
Kary

hermann
27.03.2005, 11:46
die insel 091627577

Kary
27.03.2005, 13:32
Hallo Hermann,

was hat denn diese regionale Arbeitslosen-Initiative mit der Spielsucht zu tun? Bitte um Aufklärung.

Gruß
Kary

rotundgut
27.03.2005, 15:17
Hallo Kary,

vielen Dank für Deine netten Worte.
Die Entmündigung hatten wir vor allem deshalb in Erwägung gezogen, um zu verhindern, daß der Vater im Falle einer Scheidung doch irgentwann ein Besuchsrecht für die Kinder bekommt und diese dann vielleicht ins Ausland entführt. Meine Tochter hat von einem ähnlichen Fall gehört. Der Mann hat in dem Fall wegen seiner Gewalttätigkeit zunächst kein Besuchsrecht bekommen, nach 2 Jahren aber dann doch (weil er nicht mehr unangenehm aufgefallen ist). Er hat dann versucht, sich mit seinem Sohn ins Ausland abzusetzen /hat Gottseidank nicht geklappt, aber die Gefahr ist natürlich da. Ich denke, daß ein Entmündigter in keinem Fall eine Chance auf ein Besuchsrecht hat.

Kary
27.03.2005, 16:31
Hi Rotundgut,

ach so, jetzt habe ich den Sinn verstanden. War mir nicht klar vorher. Das könnte schon gut sein, aber leider weiß ich nicht ob eine Entmündigung das Besuchsrecht mit einschließt. Ich kenne nur den Fall, dass man anhand von psychologischen Gutachten nachweist, dass der Vater einen schlechten Einfluß auf die Entwicklung der Kinder hat und somit das Besuchsrecht gerichtlich ausgeschlossen wird.

Vielleicht gibt es ja im Internet ein Forum, wo es um solche Detailfragen geht. Es gibt ja sicher einige, die mit solchen wichtigen Entscheidungen Erfahrungen gemacht haben und mittlerweile gibt es ja für fast alle Belange Foren.

Spielsucht ist jedenfalls eine anerkannte Krankheit, also durchaus auch ein Druckmittel vor Gericht, in solchen Fällen.

Ich drück Dir die Daumen, dass Du die richtigen Infos findest und Ihr alle heil aus der Sache rauskommt.

Liebe Grüße
Kary