Hallo Sebastian,

unabhängig von der frage, wieviel dir eine Therapie wert sein sollte, ist dir Regelung, die dir angeboten wurde unüblich.

In der Regel tritt die Rentenversicherung (LVA oder BfA) als erster Kostenträger auf. Eine stationäre Therapie wird in der Regel durch eine ambulante Beratungsstelle dort beantragt. Die Kosten werden bei Bewilligung (bis auf einen Tagesanteil des Patienten ähnlich Krankenhausgeld) von der Rentenversicherung übernommen.

Eine Entzugsbehandlung ist für Spielsucht gar nicht vorgesehen, da es sich gemäß der Definition nicht um eine Suchterkrankung sondern eine Impulskontrollstörung handelt.
Ich würde dir raten Kontakt zu einer Beratungsstelle oder direkt zu uns aufzunehmen.

Du kannst mich unter folgender Tel.Nr. erreichen:
02131 / 889-179

Grüsse aus Neuss,
Marcus Nebel