An alle die mir geantwortet haben.
Zum Vorwurf an dieses Forum vom mir. Ich weiß, daß ich keine Patentrezepte wie man sich in dieser oder jener Situatuion verhalten soll oder kann, bekommen kann. Bei jedem liegt der Fall schon etwas verschieden. Ich meinte damit und was ich ausdrücken wollte,ist dieses. Wenn man nun einmal Erfahrungen und Berichte von Angehörigen oder selbst von der Sucht betroffenen erfährt, wie sie mit diesen Situationen fertig wurden oder wie die Annäherung an zB. Kinder wieder erfolgt ist, so kann diese dem Fragesteller oder demjenigen der sich hier die Beiträge durchliest eine Stütze und eine Richtschnur für sein eigene Einstellung und Verhalten auch dem Süchtigen gegenüber sein.
Mein ältester Sohn frag sich jetzt nach dem Besuch seiner Mutter; erzählt sie jetzt nur wieder Märchen wie früher, oder zieht sie ein neue Aufführung ab, wie sie es sie als er noch mit ihr zusammen lebte tat,wenn der Gerichtsvollzieher oder die Polizei und Gläubiger wieder vor der Haustür standen ab, und die Kinder sie verleugnen mußten und sie sich über die Terasse von dannen gemacht hat.
Die eigene Wahrnehmung dieser Betroffenen ( Süchtigen) unterscheidet sich manchmal sehr stark von der Wirklichkeit. Nur ein kurzes Beispiel. Den jetzigen Aufenthaltsort meiner Frau für die Zustellung des Gerichtstermienes ausfindig zu machen, war schwestens genung. Die Richterin ordnete selber bei Ihrer Mutter eine Anfrage durch die Polizei an. Ich konnte Ihre Adresse nur mit Richterlichenbeschluß über ihre Krankenkasse ausfindig machen, wegen der Schweigepflicht der Krankenkassen. Nun gab sie in der Verhandlung an, sie habe ihre Adresse der Klinig in der sie war, doch mitgeteil. Ihre Selbsthilfegruppe wußte doch diese. Dies ist ja alles richte, aber odrnungsgemäß wäre es gewesen, sie beim Jugendamt oder mir durch eine Karte mitzuteilen. Sie hatte ja noch zu dieser Zeit das alleinige Sorgerecht für Stephan. Was wäre gewesen, Stephan müßte, wie jetzt der Fall eingetreten ist, durch einen Reddungdiestes von seiner Auslandsreise mit den Pfadfinder wegen schwerster Erkrankung zurückgeholt werden und er im Krankenhaus sich einer Operation unterziehen muß. Gallensteine mit 16 Jahre sagt für den Gemütszustand des Jungen doch alles aus. Ich hätte die Einwilligung zur Operation nicht einmal unterschreiben dürfen. Ein Eilantrag ans Familiengericht wäre wieder fällig gewesen, mit allen Kosten und sonstigen Schwierigkeiten. An solchen Sachen merkt man schon die verschiedene Denkweise von ihr. Ist sie nun eine Ausnahme oder kommt dieses Verhalten auch bei anderen Süchtigen vor. Wenn ja, so könnte man mit dieser Situation etwas leichter um gehen, wenn man noch zusätzlich erfahren würde, das dies nur eine Durchgangsphase auch bei der Überwindung der Sucht wäre.
Wie ich nun zu einer Drogensucht oder Stoff abhangigen Sucht stehe. Ich habe mich selber auch durch Belesen in Fachliteratur über diese Sache versucht etwas zu informieren. Ich kam zu der Ansicht, daß bei jeder Sucht die eigene Seelenlage des Betroffenen eine große Rolle spielt. Oft sind es aus dem Umfeld des Süchtigen ob nun Kindheit oder sonst wann eingetretene Traumtas mit denen der Süchtige nicht klar kommt und sich davor in die Sucht flüchtet. Man fühlt sich am Spielautomat geborgen es ist ein wohliges Gefühl usw.. Dies wird auch hier immer wieder beschrieben. Spielsucht ist aus medizinischer heutigen Deutung keine Stoffabhängige Suchterkrankung. Es wir mehr ein fehlerhaftes Impuls gesteuertes Fehlverhalten zu Grunde gelegt. Daher kann auch keine Entziehungskur von den Krankenkassen bezahlt werden. Meiner Meinung kommt in vielen Fällen auch eine genetische Mitursache dazu. Ich habe diese Erfahrung auch im eigenen Umfelder ihrer Familie machen müssen. Viele Menschen gehen durch solche Traumatas, die sie erleben mußten nach Überwindung und Verarbeitung dieser, gestärkt aus dieser Situation heraus. Bei vielen Süchtigen tritt eine Flucht vor der oft schmerzhaften Auseinandersetzung damit ein, und sie sind oft nicht stabiel genug, damit fertig zu werden. Ein Unterschied zu einer physischen Erkrankunk besteht schon, ein an zB. Zahnschmerzen erkranter Mensch sucht schleunigst einen Zahnarzt auf, und läßt sich behandeln. Keiner mit Zahnschmerzen würde aus diesem Grund betrügen oder kriminell werden. Daher ist der Vergleich mit sonstigen Krankheiten nicht so ganz angebracht. Dies soll jetzt bitte nicht als eine Verteufelung der Süchtigen verstanden werden, es sind nun einmal die tatsächlichen Ablaufe einer Sucht. Auch geht man als Zahnschmerz Geplagter doch nicht dann erst zu Zahnarzt oder sonst wo hin in die Behandlung, wenn erst einmal der halbe Kiefer abgefault ist. Diese will ich nur als Vergleich anführen. Ein Süchtiger ist schon krank, aber mehr an seiner Seele, als Folge der Sucht treten danach Erkrankungen zB.an Kreislauf, Magen oder sonstige Organe auf. Diese sindt aber oft die sekundären Erkrankungen.