Hallo,

ich habe sehr interessiert einige eurer Kommentare gelesen und möchte mich mit o.g. Frage gerne an euch wenden.

In meinem beruflichen Umfeld ist der Fall von Spielsucht/Online-Spielsucht aufgetreten mit dem Tatbestand der Veruntreuung aufgetaucht.

Die betroffene Person hat mit ihrem Hausarzt Kontakt, der ihr zwar Hilfe angeboten und aufgezeigt, jedoch (noch) nicht dazu geraten hat. Seiner Meinung nach sei es bei der Person noch nicht nötig.

Die Person hat ihr Problem/Krankheit jedoch offen und ehrlich bei ihrem Arbeitgeber angezeigt, wohl vielleicht nur, weil sie schon zuviel Gelder entwendet hat und sie momentan nicht in der Lage ist, den kompletten Betrag zurückzuzahlen.

So wie ich verstanden habe möchte sie erstmal selbst versuchen, ohne Spielen auszukommen. Seit ein paar Wochen geht es wohl ganz gut - sagt sie.

Die Person ist offen und mitteilsam bzgl. ihrer Krankheit - spricht aber nicht von Krankheit. Sie weiß auch, dass ihre Existenz davon abhängt. Sie hat von uns eine Abmahnung erhalten und unterschrieben, dass sie sich einer Therapie unterziehen will.

Nun die Frage: kann die Person es alleine schaffen?

Vielen Dank

Claudia