Die Innenministerkonferenz hat schärfere Zugangskontrollen, d.h. eine Ausweiskontrolle beim sogenanntetn Kleinen Spiel (=Automatensäle in staatlichen Kasinos) beschlossen.

Damit ist eine, von der Suchthilfe seit langem geforderte Massnahme nun der Weg geebnet.

Im folgenden der komplette Beschluss:

Verschärfung der Zugangskontrollen zum Kleinen Spiel in Spielbanken und Novellierung der Spielverordnung

Beschluss:

1. Die IMK nimmt den Bericht (freigegeben) der Glücksspielreferenten zur Verschärfung
der Zugangskontrollen zum Kleinen Spiel in Spielbanken zustimmend zur Kenntnis.

2. Aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes sollen die Zugangskontrollen im Kleinen
Spiel einheitlich und gleichzeitig in allen Ländern an die im Großen Spiel angeglichen
werden. Dazu sollen künftig auch im Kleinen Spiel lückenlose Ausweiskontrollen
verbunden mit dem Abgleich der Besucherdaten mit der Sperrliste erfolgen.
Sollte die Entwicklung biometrischer Verfahren so weit fortgeschritten sein, dass sie eine
gleichwertige, den ordnungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen genügende
Alternative zur Ausweiskontrolle mit Datenabgleich darstellen, ist die Angleichung auch
durch den Einsatz dieser Verfahren im Kleinen Spiel möglich.

3. Die IMK bittet die Wirtschaftsministerkonferenz, bei allen Bestrebungen, die
Spielverordnung zu ändern, um höhere Umsätze und Verluste der Spielteilnehmer
und/oder schnellere Spielfrequenzen zuzulassen, vorrangig die Wahrung der
ordnungsrechtlichen Anforderungen an einen wirksamen Spieler- und Jugendschutz zu
beachten. Zur Wahrung dieser Belange und zur Gewährleistung der notwendigen
Abgrenzung zum Spielbankbereich ist eine frühzeitige Beteiligung der für die
Glücksspiel- und Spielbankaufsicht zuständigen obersten Landesbehörden unverzichtbar.

4. Der Vorsitzende wird gebeten, den Vorsitzenden der Wirtschafts- und der
Finanzministerkonferenz diesen Beschluss und den zugrunde liegenden Bericht mit der
Bitte um Stellungnahme bis zur Herbstsitzung der IMK zu übermitteln.


Protokollnotiz BE, HB, HH und NI:
Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen äußern Bedenken gegen die geplante
Verschärfung der Zugangskontrollen im Kleinen Spiel, wenn gleichzeitig im gewerblichen
Geldspielbereich eine Liberalisierung ohne substanzielle Ausweitung der Überwachung der
Anbieter und ohne eine spürbare Verbesserung des Spielerschutzes erfolgen sollte. Eine
solche Entwicklung würde die Gefahr einer Verlagerung der Spielnachfrage aus dem staatlich
streng überwachten Bereich der Spielbanken in das deutlich weniger überwachte gewerbliche
Geldspiel bedeuten. Eine Verschärfung von Zugangskontrollen zum Kleinen Spiel der
Spielbanken kann daher nur im Zusammenhang mit einer entsprechenden Regelung bei den
gewerblichen Spielhallen befürwortet werden.

Protokollnotiz MV:
Mecklenburg-Vorpommern hält eine Verschärfung der Zugangskontrollen im Kleinen Spiel in
Spielbanken für ordnungsrechtlich und politisch kontraproduktiv, solange bei den
gewerberechtlich betriebenen Spielhallen keine vergleichbaren geeigneten organisatorischen
Vorkehrungen getroffen werden. Insoweit kann der Beschlussvorschlag nicht mitgetragen
werden.

Protokollnotiz NW:
Nordrhein-Westfalen spricht sich dafür aus, die von der Arbeitsgruppe Glücksspielreferenten
vorgeschlagenen Terminvorgaben beizubehalten. Das heißt:
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Angleichung sollen die Länder bis zum 30.06.2005
schaffen und die tatsächliche Umsetzung soll spätestens bis 31.12.2005/2006 erfolgen.