@Frank
Meines Wissens ist es vertraglich festgelegt, das Angestellte tatsächlich eine Genehmigung brauchen um Wertpapiere einer fremden Bank zu kaufen. Der Kauf von Optionen und Aktien ist limitiert. Ferner darf ein Bankangestellter wie Schulzse sagt keine Schulden haben. Diese oder ähnliche Auflagen stehen in den Gesamtarbeitsverträgen der Banken. Also die Bank darf den Angestellten entlassen! Ausserdem hat jeder Arbeitgeber das Recht Angestellte zu feuern. Da braucht er nicht mal vieles falsch zu machen. Eine Klage kostet viel Kraft und ist in fast allen Fällen sinnlos. Selbst wenn man recht erhalten sollte, ist der Arbeitgeber nicht gezwungen die Person weiterhin zu beschäftigen. Bestenfalls bekommt der ehemalige Angestellte eine Abfindungssumme von einem bis ca. sechs Monatslöhne.

@ Schulzse
So schwer es Dir auch fällt Schulzse du solltest gegenüber Deiner Familie die Karten auf den Tisch legen.

Wünsche Dir viel Kraft
Boomer