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Thema: Haftungsfrage bei Ehepartnern

  1. #1
    Registriert seit
    02.11.2007
    Beiträge
    1

    Standard Haftungsfrage bei Ehepartnern

    Hallo!

    Meine Fragen beziehen sich auf ein Problem bei meinen Eltern, die verheiratet sind:
    Mein Vater ist in extremer Weise der Spielsucht (Börse, Casino) verfallen und hat in der Vergangenheit bereits hohe 6stellige Beträge verspielt. Dies hat dazu geführt, dass meine Mutter das bisher gemeinsam geführte Bankkonto gekündigt hat und beide nun getrennte Konten besitzen. Es besteht bei meinem Vater jedoch weiterhin ein hohes Risiko, wieder rückfällig zu werden.

    Angenommen mein Vater würde einen Kredit bei seiner Bank aufnehmen, diesen Betrag dann im Glücksspiel verspielen und zudem nicht in der Lage sein, den Betrag zurück zu zahlen.

    1. Wären dann meine Mutter oder die Kinder verpflichtet, für diesen Betrag aufzukommen, obwohl sie nichts mit dem Glücksspiel am Hut hatten?
    2. Falls ja: Würden dann im Extremfall auch deren Besitztümer (z.B. Immobilie, Rente) gepfändet werden?
    3. Welche Möglichkeiten außer der Scheidung gibt es für meine Mutter und für die Kinder, sich vor einer Haftung zu schützen? Dabei wäre ich v.a. an Maßnahmen interessiert, die meine Mutter alleine, ohne dem Beisein meines Vaters, ausführen kann.
    4. Wie zuverlässig kann eine Auskunft zu dem Problem erfolgen? Oder kommt man um einen Gang zum Anwalt nicht herum?

    Über weitere Anlaufstellen (v.a. NRW) zu dieser Problematik wäre ich ebenfalls sehr erfreut!

    Vielen Dank für eine Antwort!

  2. #2
    Registriert seit
    03.04.2006
    Beiträge
    182

    Standard AW: Haftungsfrage bei Ehepartnern

    Hallo,
    ich gebe Die meine Antwort soweit ich das weiss, ok?

    Also, wenn Dein Vater einen Kredit aufnimmt, ohne dass Deine Mutter dafür unterschreibt, haftet Sie erstmal nicht. Auch nicht wenn er die Raten nicht aufbringen kann.

    Würde er aber sterben, müsste aus seinem Besitz der Kredit getilgt werden wenn er keine Versicherung abgeschlossen hat.

    Soweit mir bekannt, kann das Gehalt deiner Mutter nicht gepfändet werden, wenn Sie nicht unterschrieben hat. Was mir allerdings nicht ganz sicher bin ist, ob man ihm sein gesamtes Gehalt wegnehmen kann und Deine Mutter ihn versorgen muss wenn Sie genug verdient.

    Wenn Ihr eine Immobilie gehört, habe die Gütertrennung? Sonnst gehört ihm der Zugewinn. Bin nicht sicher ob die sich das von deiner Mutter in Geld holen können.

    Ich denke Sie wird sich niemals vor der Unterhaltspflicht ihm gegenüber schützen können. Ob innerhalb der Ehe ihn zu versorgen oder nach einer Scheidung zu zahlen.

    Bei einer Scheidung kommt es drauf an was wer hat, und inwiefern Gütergemeinschaft, trennung oder Zugewinngemeinschaft vereinbart wurde.

    Aber normalerweise haftet man nicht direkt wenn man nicht unterschrieben hat bei der Bank.

    Aber da ich keinen EInblick in Eure Papiere habe..... Gang zum Anwalt ist sicherer...

    Gruss
    Monika

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