Hallo Claus,

danke für deine Antwort, aber die hilft mir nicht wirklich.
Das Geld, welches auf dem Konto eingeht, dient uns zum Lebensunterhalt; ist also unser Selbstbehalt, der einem 3 Personenhaushalt zusteht. Er schadet uns - seiner Familie, macht sich aber nicht strafbar.

Er hat die Kontovollmacht, da er nicht entmündigt ist und damit sein Gehalt auf dem Konto eingehen kann, muss er auch die Kontovollmacht haben sonst würde die Bank die Annahme verweigern. Jeder der als geschäftsfähig gilt, muss laut Bank auf sein Gehalt oder den Lohn zugreifen können also für das gehaltseingehende Konto die Vollmacht haben. Wir sind durch die Insolvenz nicht solvent aber doch geschäftsfähig.

Und wegen der Ehrlichkeit betreffend des Geldabhebens: er will das nicht wirklich aber manchmal hat er sich nicht im Griff und wird rückfällig.
Das ist nicht toll, schadet uns allen und er weiß das auch. Aber er ist ein Süchtiger, der manchmal durch die Gelegenheit schwach wird und ich würde ihm gern diese Gelegenheit/ Möglichkeit sich am Konto zum Zocken zu bedienen, nehmen.
Er weiß das und fände eine Kontosperre für ihn momentan auch hilfreich. Sich aber gerichtlich "entmündigen" lassen will er nicht (was ich auch verstehe), da er dann beruflich auch totale Schwierigkeiten bekäme. Es reichen schon die Steine durch die Insolvenz.

Trotzdem danke, das du geschrieben hast und wenn dir noch irgendwelche Ideen kommen - ich lese gern!

Liebe Grüße und bis vielleicht später